FAQ - Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau. Klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert. Gerne können Sie sich auch jederzeit persönlich an uns wenden. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular.

Was kostet mich ein Glasfaseranschluss?

Der Anschluss Ihres Gebäudes mit Glasfaser bis zum Hausübergabepunkt ist für Sie im Rahmen eines geförderten Breitbandausbauprojektes kostenfrei, unabhängig davon, ob Sie gegenwärtig dieses Netz auch schon nutzen möchten.

Nach Unterzeichnung des Gestattungsvertrages wird ein kostenloser Anschluss bis in das Haus (normalerweise im Keller) zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie momentan die Eigentümerzustimmung nicht geben und Ihr Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt anschließen wollen, wären dann die Kosten für den Hausanschluss von Ihnen zu tragen.

Ist der Glasfasertarif teurer?

Solange Sie keinen Tarif- oder Anbieterwechsel vornehmen, bleibt erst einmal alles so, wie gehabt.

Bei Buchung eines höherwertigen Tarifes bzw. Anbieterwechsel gelten dann die neuen Konditionen.

Wie sieht der Glasfaseranschluss im Haus aus?

Das Glasfaserkabel endet nach Mauerdurchführung am Glasfaserübergabepunkt, welcher sich i.d.R. im Keller des Gebäudes befindet. Die weitere Verkabelung im Haus hängt von den individuellen Gegebenheiten bzw. vorhandenen Geräten ab. Grundsätzlich muss das Lichtsignal der Glasfaser in ein elektronisches Signal „übersetzt“ werden, dass dann Telefone bzw. Computer „verstehen.“ Hierfür gibt es unterschiedlichste Lösungen, die zwischen Dienstanbieter und Ihnen passgenau gefunden werden. Ganz praktisch benötigen die angeschlossenen Geräte Strom, so dass ein Standort in der Nähe einer Steckdose gefunden werden muss.

Muss ich den Anbieter wechseln, um einen Glasfaseranschluss zu bekommen?

Grundsätzlich stellt primär der mit dem Ausbau beauftragte Anbieter auch den Glasfaserdienst zur Verfügung. Per Versorgungsvertrag ist aber geregelt, dass auch andere Wettbewerber unter regulierten Konditionen auf die neu errichteten Netze zugreifen dürfen. Falls ihr derzeitiger Anbieter vom ausbauenden Telekommunikationsunternehmen abweicht, ist dort zu erfragen, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Sollte ein Anbieterwechsel erforderlich sein, informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrem bisherigen Anbieter über Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

Muss mein Grundstück aufgegraben werden?

Die Verlegung eines Glasfaserkabels erfolgt im Normalfall unterirdisch in einem Leerrohr. Sofern Ihr Gebäude nicht schon über ein freies Leerrohr bis zum öffentlichen Verkehrsraum verfügt, muss dies neu verlegt werden. Hierbei kommen je nach Untergrundbeschaffenheit und Länge der zu überwindenden Strecke unterschiedliche Verlegemethoden wie bspw. „Einschießen per Erdrakete“, Spülbohrung oder ggf. auch Verlegung im Graben zum Einsatz. Die optimale Verlegemethode wird zwischen Ihnen und dem Dienstanbieter abgestimmt.

Kann ich meine bisherigen Geräte bzw. die Verkabelung weiterverwenden?

Ja, das ist möglich. Vorhandene Telefone, Faxe, Telefonanlagen und ggf. auch Router funktionieren bei entsprechender Konfiguration der Glasfaserübergabe i. d. R. weiter. Auch kann eine im Haus vorhandene Kupferverkabelung ab Netzabschlusspunkt unter Berücksichtigung gewisser Rahmenparameter genutzt werden. Dieses ist jedoch immer individuell mit dem Ansprechpartner des Telekommunikationsanbieters abzuklären.

Was muss ich tun, um angeschlossen zu werden?

Der Versorgungsvertrag für Zuwendungsbescheide ab 2018 sieht vor, dass jede Adresse innerhalb der geförderten Erschließungsgebiete einen Glasfaseranschluss bis ins Haus (FTTB) erhält. Zuwendungsbescheide, welche vor 2018 erteilt wurden sehen nicht zwingend einen FTTB-Ausbau und der damit verbundenen Verlegung der Glasfaser an das Gebäude vor.

Die Verlegung der Glasfaser über Ihr Hausgrundstück erfolgt selbstverständlich nur mit Ihrer Zustimmung als Eigentümer. Die mit dem Ausbau beauftragten Telekommunikationsunternehmen werden sich zur Einholung der Eigentümerzustimmung an Sie wenden. Versagen Sie die Zustimmung, endet die Glasfaserleitung an der Grundstücksgrenze.

Wir empfehlen allen Gebäudeeigentümern, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihr Haus an die zukunftsträchtige Glasfasertechnologie anzuschließen. So sind Sie bereit für die Zukunft.

Was ist ein NGA-Netz?

Next Generation Network (NGN), auch Next Generation Access Network (NGA-Netz), bezeichnet in der Telekommunikation die Netzwerktechnologie, welche traditionelle leitungsvermittelnde Telekommunikationsnetze wie Telefonnetze, Kabelfernsehnetze, Mobilfunknetze etc. durch eine einheitliche paketvermittelnde Netzinfrastruktur und -architektur ersetzt und zu den älteren Telekommunikationsnetzen kompatibel ist. NGA-Netze beruhen teilweise oder vollständig auf der Verwendung optischer oder elektro-optischer Technologie. Das sind Netze auf Basis von Glasfasertechnologie (FTTH, FTTB) und weiterentwickelte Kabelnetze (HFC auf Basis Docsis 3.0 und höher). Die Bezeichnung NGN/NGA wird auch (stark vereinfachend) als Schlagwort für die derzeit erfolgende Umstellung der bestehenden Telekommunikationsnetze auf Internet-Protokoll-Technologie (IP) benutzt, da dieses die vorherrschende Wahl zur Implementierung von paketvermittelnden Netzen ist.

Was versteht man unter eine Aufgriffschwelle für den geförderten Breitbandausbau?

Vorrausetzung für eine Förderung ist, dass es bisher im Erschließungsgebiet – Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises – keine flächendeckende Versorgung mit mind. 30 Mbit/s gibt. Diese darf in den nächsten drei Jahren zudem nicht durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erreicht werden. Wenn also ein privates Unternehmen in den nächsten Jahren einen Ausbau bei Ihnen plant, können Sie nicht gefördert werden.

Wer ist Zuwendungsempfänger für den geförderten Breitbandausbau?

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise, Verwaltungs- bzw. Kooperationsgemeinschaften und Gemeindeverbände.

Welche Technologien sind förderfähig?

Es wird ein technologieneutraler Ausbau von NGA-Netzen gefördert. Damit sind sowohl leitungsgebundene als auch drahtlose Technologien förderfähig. Sie müssen jedoch den gestellten Bandbreitenanforderungen entsprechen.

Was gilt als interkommunale Kooperation?

Eine interkommunale Kooperation besteht, wenn sich mindestens zwei Kommunen zur Durchführung einer Maßnahme zusammenschließen und dies in einem Kooperationsvertrag festhalten.

Was ist ein Markterkundungsverfahren (MEV)?

Vor jeder Beihilfengewährung bzw. vor Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller zwingend eine Markterkundung durchführen, um die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abzufragen und sicherzustellen, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führt. Dazu sind Anbieter durch öffentliche Bekanntmachung aufzufordern, innerhalb eines Zeitraums von mindestens 8 Wochen zu erklären, ob in dem bezeichneten Gebiet bereits ein NGA-Netz betrieben wird oder innerhalb der nächsten drei Jahre im zu versorgenden Gebiet ein Aufbau eines NGA-Netzes erfolgt.

Welche Voraussetzungen muss das Erschließungsgebiet für einen geförderten Ausbau erfüllen?

Das potenzielle Erschließungsgebiet darf über keine flächendeckende Versorgung mit mind. 30 Mbit/s verfügen. Diese darf zudem in den nächsten drei Jahren nicht durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erreicht werden.

Habe ich einen Anspruch auf den Anschluss?

Ein Rechtsanspruch auf den Anschluss besteht nicht.

Jeder Eigentümer sollte schon jetzt beginnen zu überlegen, ob er einen Anschluss haben möchte und die einmalige Möglichkeit für einen kostenlosen Anschluss nutzen. Dies setzt voraus, dass er einen Gestattungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom potentiellen Netzbetreiber.

Was, wenn ich keinen Anschluss möchte?

Es besteht kein Anschlusszwang.

Der Anschluss würde dann im öffentlichen Raum und damit an Ihrer Grundstücksgrenze enden. Spätere Anschlussleistungen wären dann zu den marktüblichen Preisen kostenpflichtig.

Was bedeutet symmetrischer bzw. asymmetrischer Zugang?

Normale Internetanschlüsse mit asymmetrischer Bandbreite werden bei allen Anbietern und unabhängig von der eingesetzten Technologie an einen Verteilpunkt angeschlossen, mit dem auch die Leitungen anderer User verbunden sind. Dadurch kann es vorkommen, dass Sie nicht immer die volle Leistung Ihrer Bandbreite ausnutzen können, wenn viele User gleichzeitig das Netz nutzen. Zudem beträgt die Uploadgeschwindigkeit normalerweise nur ca. 5-15% der Downloadgeschwindigkeit. Bei einem Internetanschluss mit symmetrischer Bandbreite erhalten Sie eine eigene Standleitung, die Sie mit niemandem teilen. Dadurch ist die Ihnen zugeteilte symmetrische Bandbreite garantiert, und es kann in jedem Fall die volle Kapazität der Leitung ausgenutzt werden. Zudem sind Up- und Downloadgeschwindigkeit gleich schnell.

Beispiel Bandbreiten verschiedener Internetzugänge

Produkt

Anschlussart

Downstream

Upstream

VDSL 50

asymmetrisch

bis zu 50 Mbit/s

bis zu 5 Mbit/s

DSL 16.000

asymmetrisch

bis zu 16 Mbit/s

bis zu 1 Mbit/

SHDSL 20 M

symmetrisch

bis zu 20 Mbit/s

bis zu 20 Mbit/s

LWL 100 M

symmetrisch

bis zu 100 Mbit/s

bis zu 100 Mbit/s